10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
19.04.2023, 18:00 Uhr
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Abwasserbeseitigung hier: Gebührennachkalkulation 2022
Erste Änderung des 23. Nachtrags vom 20.09.2021 zur Beitrags- und Gebührensatzung und Satzung über den Kostenersatz bei Grundstücken zur Entwässerungssatzung und zur Klärschlammsatzung der Stadt Bergneustadt vom 10.12.1999
Die Schmutzwassergebühren sinken rückwirkend zum 01.01.2022 um rund 40ct/cbm! Grund ist ein OVG Urteil vom 15.12.2022, das die Verzinsung bei langlebigen Anlagegütern wie z.B. Abwasserkanälen neu regelt. Die bereits verschickten Gebührenbescheide für 2023 waren vorläufig und werden jetzt neu berechnet.
Hier die rückwirkende Anpassung für 2022.
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Abwasserbeseitigung hier: Gebührenbedarfsberechnung 2023
Erste Änderung des 24. Nachtrags vom 15.09.2022 zur Beitrags- und Gebührensatzung und Satzung über den Kostenersatz bei Grundstücken zur Entwässerungssatzung und zur Klärschlammsatzung der Stadt Bergneustadt vom 10.12.1999
Hier die Anpassung der Gebühren für 2023 mit der Senkung um 40ct/cbm.
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Straßenreinigung hier: Gebührenbedarfsberechnung 2023
17. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 20.09.2007 (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
Die Straßenreinigungsgebühren für 2022 und 2023 ändern sich nicht. Durch das OVG Urteil mussten die Gebühren neu kalkuliert werden, aber da die Gebühren weniger von den zinsabhängigen Maschinen als von den Personalkosten abhängen, kommt es zu keiner Änderung.
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Bestattungswesen hier: Gebührenbedarfsberechnung 2023
Die Gebühren für das Bestattungswesen für 2022 und 2023 ändern sich ebenfalls nicht nicht. Durch das OVG Urteil mussten auch hier die Gebühren neu kalkuliert werden, aber da die Gebühren weniger von den zinsabhängigen Maschinen als von den Personalkosten abhängen, kommt es auch hier zu keiner Änderung.
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Mitteilungen
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Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Stadt Bergneustadt zum 31.12.2022
Der Jahresabschluss 2022 ist im Entwurf mit einem Überschuss von 3,4 Millionen € deutlich erfreulicher, als mit 600T€ erwartet. Dadurch wächst das Eigenkapital auf 13,4 Millionen € an. Wir haben wieder etwas mehr “Wasser unter dem Kiel”, was Hoffnung macht, auch im nächsten Jahr die Grundsteuer unverändert zu lassen.
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Haushaltsplan 2023 hier: Ermächtigungsübertragungen 2022
Insgesamt werden aus dem Haushalt 2022 16 Millionen Euro in das Jahr 2023 übertragen, da hierfür die Aufträge 2022 bereits erteilt wurden, aber die Rechnungen erst in 2023 kommen werden.
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Haushaltsplan 2022
hier: nicht erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Insgesamt wurden im 2. Halbjahr 2022, im Wesentlichen aufgrund von Kostensteigerungen, rund 70T€ konsumptiv und 270 T€ investiv überplanmäßig bereitgestellt. Größter Posten sind dabei 111T€ für iPads der Hauptschule und 50T€ für Krisenvorsorge.
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Anfragen, Anregungen, Hinweise
Nichtöffentliche Sitzung
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Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen 2024 – 2028
Die Vorschlagsliste der Stadt Bergneustadt mit 24 Bewerberinnen und Bewerbern für das Schöffenamt liegt für eine Woche öffentlich aus. Alle 4 Jahre stellt die Stadt Bergneustadt eine Vorschlagsliste für die Schöffen auf. Das Amtsgericht Gummersbach wählt aus dieser Liste 2 Schöffen für das Amtsgericht Gummersbach und 6 Schöffen für das Landgericht Köln.
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Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen 2024 – 2028
Der Landrat des OBK hat die Stadt Bergneustadt aufgefordert, eine Vorschlagsliste mit insgesamt 4 Männer und 4 Frauen als Bewerberinnen und Bewerbern zur Jugendschöffin bzw. zum Jugendschöffen einzureichen. 5 Bewerbungen sind eingegangen. Der Jugendhilfeausschuss des Oberbergischen Kreises wählt aus dieser Liste die Jugendschöffinnen und -schöffen.
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Stundung, Niederschlagung, Erlass von Geldforderungen
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Mitteilungen
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Neuaufnahme, Umschuldung oder Prolongation von Darlehn im Jahr 2022
11. Anfragen, Anregungen, Hinweise